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EU-DSGVO

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in ganz Europa in Kraft. Das neue Datenschutzrecht soll europaweit ein einheitliches Datenschutzniveau für alle Bürger gewährleisten. Auch für deutsche Unternehmen besteht durch die neue Rechtslage Handlungsbedarf, denn es gibt eine Reihe neuer Pflichten. Die EU-DSGVO beschert dem Mittelstand dadurch nicht nur Zeit- und Geldaufwand für die Umsetzung, sondern auch erhebliche rechtliche Risiken. Zugleich sollte die Gesetzesänderung als Chance begriffen werden, den bisherigen Datenschutz im Unternehmen zu evaluieren, Mitarbeiter zu sensibilisieren und ein effektives Datenschutzmanagement zu integrieren.